Ein Hochschulstudium
ist schon ohne familiäre Verpflichtungen anspruchsvoll genug. Um
Studierenden mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen hier so gut
es geht entgegenzukommen, stellen die Hochschule Ulm und weitere Träger
eine Reihe von Angeboten bereit. Auch Beschäftigte der Hochschule mit
Familienpflichten können diese Angebote nutzen. Die wichtigsten
Informationen hierzu finden Sie im
Flyer Familienfreundliche Hochschule.
Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an
gleichstellung@hs-ulm.de wenden.
Teilzeitstudium
Studentische Eltern
können auf Antrag in Teilzeit studieren, das heißt, die in der Studien-
und Prüfungsordnung genannten Fristen können nach Bedarf verlängert
werden (SPO Teil A § 5, 7f). Dies gilt natürlich auch bei
Verpflichtungen in der Pflege von Angehörigen und bei Einschränkungen
aufgrund einer Behinderung. Unser Ziel ist, Studierenden mit
Familienpflichten die größtmögliche Flexibilität zu gewähren. Ein
sinnvoller Studienplan sollte mit dem/der jeweiligen Studiendekan(in)
erarbeitet und vom Prüfungsausschuss genehmigt werden.
Auch die
geforderten Praxisanteile des Studiums können in Absprache mit dem
jeweils zuständigen Praktikantenamt in Teilzeit erbracht werden.
Aufgrund
der Krankheit eines Kindes kann eine Abmeldung von Prüfungen erfolgen.
Entsprechendes gilt für Personen mit Betreuungsverpflichtungen und für
Menschen mit Behinderungen.
Urlaubssemester
Auf Antrag können
Studierende beurlaubt werden, wenn sie z. B. wegen der bevorstehenden
Geburt eines Kindes und der sich daran anschließenden Pflege keine
Lehrveranstaltungen besuchen können.
Stipendien
Spezielle Stipendiengeber für studentische Eltern finden Sie
hier.
Die
meisten Stiftungen leisten einen Familienzuschlag in Abhängigkeit von
der Kinderzahl. Eine Gesamtübersicht an Stipendiengebern finden Sie auf der
Stipendiendatenbank des Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Weitere Informationen liefert Ihnen das
Studierendenwerk Ulm
Amt für Ausbildungsförderung
Karlstraße 36
89073 Ulm
Telefon 0731 50-252-46, -47, -48
Kinderferienbetreuung
Auch 2018 bietet die
Hochschule UIm in Kooperation mit der Universität Ulm
Ferienbetreuungsangebote für Kinder (im Vorschul- beziehungsweise
Schulalter) von Hochschulmitgliedern an. Wir möchten Ihnen helfen, die
Betreuung Ihrer Kinder in den Schulferien sicherzustellen und so einen
Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Familie leisten. Die
Hochschule Ulm übernimmt dabei wieder einen Großteil der anfallenden
Kosten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Anmeldung zu den Ferienprogrammen ist seit dem 08.01.2018 möglich.
Für
Rückfragen steht Ihnen Frau Elsäßer zur Verfügung. Sie erreichen sie
per Telefon (0731/50-25093), Mittwoch und Donnerstag 9:00 bis 16:00 Uhr
sowie Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr, oder per Mail an karin.elsaesser@uni-ulm.de. Externe Betreuungseinrichtungen
Studierende
Eltern haben die Möglichkeit, Kinder im Alter von 9 Wochen bis zu drei
Jahren in der Kindertagesstätte des Studierendenwerks betreuen zu
lassen:
Studierendenwerk Ulm
Kinderkrippe Flohzirkus
Albert-Einstein-Allee 14, 89081 Ulm
Telefon 0731 50-23835
Richtlinien zur Vergabe der Krippenplätze und das Anmeldeformular erhalten Sie bei dem
Studierendenwerk.
Es gibt zahlreiche weitere freie und städtische Betreuungseinrichtungen in Ulm, eine Liste finden Sie
hier.
Individuelle Betreuung ermöglicht der
Tagesmütterverein Ulm/Neu-Ulm e.V.
Deinselsgasse 18, 89073 Ulm
Telefon 0731 6023376
www.tmv-ulm.telebus.deElterngeld
Elterngeld wird zusätzlich zum Kindergeld für fast alle Studierende im ersten Lebensjahr des Kindes bezahlt, wenn der Beantrager nicht mehr als 30 Stunden/Woche erwerbstätig ist. Das Studium zählt nicht als Erwerbstätigkeit und kann uneingeschränkt erfolgen. Das Mindestelterngeld beträgt 300 € im Monat; wenn vor der Geburt des Kindes ein Erwerbsverhältnis bestand, ist das Elterngeld i.d.R. höher. Weitere Inofs liefert der
Elterngeldrechner.
Beantragung in Baden-Württemberg bei der
L-Bank Baden-Württemberg76113 Karlsruhe
Telefon 0721 38330
familienfoerderung@l-bank.de
In Bayern beim
Kinderbetreuungszuschlag
Auszubildende, die mit
ihren Kindern unter 10 Jahren in einem Haushalt leben, können einen
Zuschuss in Höhe von monatlich 130 € für jedes Kind erhalten. Es handelt
sich um einen Vollzuschuss, der nicht mit anderen BAFöG-Leistungen
verrechnet wird. Hilfreiche Informationen erhalten Sie bei dem BAföG-Amt und auf der Studierenden-Plattform. Kindergeld
Studierende Eltern
erhalten bis zu ihrem 25. Lebensjahr sowohl für sich als auch für ihre
Kinder monatlich Kindergeld von 194 € für das erste und zweite Kind, für
das dritte Kind 200 € und ab dem vierten Kind 225 €. Anträge auf
Kindergeld sind bei der Agentur für Arbeit am Wohnsitz zu stellen. Weiter Informationen erhalten Sie bei der Familienkasse. Kinderzuschlag
Ein Zuschlag zum Kindergeld kann von Eltern, deren Einkommen zur Deckung des Lebensunterhalts der Kinder nicht reicht, beantragt werden. Er wird gewährt für Kinder unter 25 Jahren bis zu längstens drei Jahren und maximal 170 € monatlich pro Kind. Zudem können Leistungen für Bildung und Teilhabe bezogen werden. Weitere Informationen gibt es bei dem
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und bei der
Agentur für Arbeit.
Agentur für Arbeit UlmWichernstraße 5, 89073 Ulm
Telefon 0731 160-0 oder 01801 555111
ulm@arbeitsagentur.deAgentur für Arbeit Neu-Ulm
Reuttier Str. 39, 89231 Neu-Ulm
Telefon 0731 70799-0 oder 01801 555111
neu-ulm@arbeitsagentur.deDownloads
Alle Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Flyer
Familienfreundliche Hochschule.