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Auf dem Bild: Hochschulrat Dr. Tobias Mehlich der Hochschule Ulm

Hochschulrat der Hochschule Ulm vollständig besetzt

Handwerkskammer-Hauptgeschäftsführer Tobias Mehlich und Hochschulprofessorin Karin Lunde als neue Mitglieder bestellt

​Wissenschaftsministerin Theresia Bauer hat Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm, sowie Prof. Dr. Karin Lunde zu neuen Mitgliedern des Hochschulrats der Hochschule Ulm bestellt. Damit ist das Gremium nun wieder komplett besetzt. Der Hochschulrat der Hochschule Ulm umfasst neun Personen, von denen fünf nicht Mitglieder der Hochschule sein dürfen. Im vergangenen Oktober hatte der Hochschulrat in seiner konstituierenden Sitzung bereits Dr. Jan Stefan Roell, den Vorstandsvorsitzenden der Zwick Roell AG, zu seinem neuen Vorsitzenden bestimmt.

​„Wir sind sehr stolz, mit Herrn Dr. Mehlich und Frau Prof. Dr. Lunde zwei so hochkarätige neue Mitglieder für den Hochschulrat gewonnen zu haben“, erklärt Hochschulrektor Volker Reuter. „Herr Dr. Mehlich wird uns mit seinen hervorragenden Kontakten in Industrie und Wirtschaft ganz entscheidend dabei unterstützen können, die Stellung der Hochschule Ulm in der Region weiter zu stärken.“ Mehlich dazu: „Es ist gut, wenn Wirtschaft und Hochschule ihre Verbindung stärken. Diese Verzahnung erproben wir bereits am Weiterbildungszentrum für innovative Energietechnologien der Handwerkskammer Ulm (WBZU) und wollen sie jetzt weiter intensivieren.“

Als hochschulinternes Mitglied verstärkt Prof. Dr. Karin Lunde den Hochschulrat. Sie ist Professorin für Mathematik und wurde im vergangenen Jahr in Anerkennung ihrer wissenschaftlichen Leistungen durch die Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Ulm kooptiert. Dadurch ist die Expertin für die Modellierung und Simulation ereignisdiskreter Systeme auch Mitglied der Universität. Frau Prof. Lunde ist insbesondere im gemeinsam von Universität und Hochschule Ulm betriebenen Studiengang Computational Science and Engineering (CSE) engagiert.

Gemäß Landeshochschulgesetz wird der Hochschulrat jeweils für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Bis zu drei Amtsperioden sind für seine individuellen Mitglieder möglich. Der Hochschulrat trägt weitreichende Verantwortung. Er entscheidet über die Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschule und schlägt Maßnahmen für die Profilbildung und Erhöhung ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit vor. Er beaufsichtigt die Geschäftsführung des Rektorats und wählt gemeinsam mit dem Senat den Rektor und den Kanzler.

21.04.2016 17:00

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