„Es drohen bis zu 20 Millionen Euro Strafe oder bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei Nichteinhaltung der neuen Datenschutzrichtlinie“, mit diesen Worten machte Ulrike Trägner, Partnerin in der Kanzlei „Sonntag & Partner“, die Reichweite der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung klar.
Mehr als 100
interessierte Privatpersonen und Verantwortungsträger aus den
unterschiedlichsten wirtschaftlichen Bereichen fanden sich am Mittwoch
in der Aula der Hochschule Ulm ein, um von ausgewählten Experten über
wichtige Änderungen im Datenschutz informiert zu werden. Beim Get-together im Anschluss konnten sich die Teilnehmer bei Jazz-Musik zum Gehörten austauschen.
Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung stellt erhöhte Anforderungen an Unternehmen und Organisationen. Mit ihr soll der Schutz der Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitenden, Kunden und Bürgern integraler Bestandteil der jeweiligen Organisationstruktur werden. Der Datenschutz beschreibt den Schutz des Bürgers vor Beeinträchtigungen seiner Privatsphäre durch unbefugte Erhebung, Speicherung und Weitergabe von Daten, die seine Person betreffen. Anhand von konkreten Beispielen aus der Praxis wurden Gefahrenquellen für Unternehmen offen gelegt.