Zulassungsvoraussetzung
Um
für den Master CSE zugelassen zu werden, benötigen Sie einen
Bachelorabschluss mit überdurchschnittlichen Prüfungsergebnissen im
Studiengang CSE oder in einem Studiengang mit wesentlich gleichem
Inhalt. Wenn Sie bereits einen Bachelor in CSE der Universität Ulm
haben, ist keine Bewerbung erforderlich. In diesem Fall stellen Sie im
Studiensekretariat lediglich einen Antrag auf Studiengangwechsel, sobald
Sie den Bachelor abgeschlossen haben und die Zugangsnoten entsprechend
der Zulassungssatzung erfüllen (Bachelorabschlussnote 1,0 - 2,5:
sofortige Einschreibung in den Master; Bachelorabschlussnote 2,6 - 3,0
oder Bachelorarbeit mit einer Gesamtnote 1,0 - 2,0: Einladung zum
Auswahlgespräch).
Zugelassen
werden auch besonders qualifizierte Absolventen von Studiengängen aus
den Bereichen der Mathematik, Informatik, Ingenieur- und
Naturwissenschaften einer in- oder ausländischen Hochschule oder ein als
gleichwertig anerkannter Abschluss auf dem Niveau von mindestens drei
Studienjahren und Kenntnissen und Kompetenzen, die denen des
Bachelorstudiengangs CSE der Universität und Hochschule im Umfang und
Anspruch gleichwertig sind und den fachlichen Anforderungen für den
Masterstudiengang entsprechen.
Überdurchschnittliche
Prüfungsergebnisse werden durch einen Bachelor-Abschluss mit einer
Gesamtnote von 2,5 oder besser nachgewiesen. Wenn noch kein Abschluss
vorliegt, benötigen Sie bis zum Bewerbungstermin erbrachte
Prüfungsleistungen im Studienumfang von mindestens 140 LP mit der nach
Leistungspunkten gewichteten Durchschnittsnote 2,7 oder besser. Sollten
diese Voraussetzungen bei Ihnen nicht erfüllt sein, müssen Sie die
Eignung für den Masterstudiengang in einer Zulassungsprüfung in Form
eines erfolgreichen Auswahlgespräches nachweisen.
Bewerbungsfrist
Der
Studiengang CSE wird sowohl im Winter- als auch im Sommersemester
angeboten. Eine Online-Immatrikulation ist vom 01.06. bis zum 15.07. für
das Wintersemester und vom 01.12. bis zum 15.01. für das Sommersemester
möglich. Bei diesen Fristen handelt es sich um Ausschlussfristen, was
bedeutet, dass verspätet eingegangene Bewerbungen nicht mehr
berücksichtigt werden können, auch wenn Sie die Fristversäumnis nicht
selbst verschuldet haben. Entscheidend ist hierbei der Posteingang an
der Universität und nicht der Poststempel. Da Ihr Antrag nur bearbeitet
werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig und fristgerecht
eingegangen sind, sollten Sie sich frühzeitig bewerben, damit eventuelle
Unstimmigkeiten rechtzeitig vor Bewerbungsschluss geklärt werden
können.
Erforderliche Unterlagen
-
Wenn
die Studienqualifikation für den beantragten Masterstudiengang nicht an
einer deutschsprachigen Einrichtung bzw. deutschsprachigen Studiengang
erworben wurde:
-
Kopie
der Originalzeugnisse/des Abschlusses und Kopie der amtlichen
Übersetzungen ins Deutsche oder Englische sowie Notenskala der
Auslandshochschule
-
Bei Bewerbern aus China, Mongolei, Vietnam: Das APS-Zertifikat im Original
-
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse
Fügen Sie Ihrem Antrag bitte keine Originaldokumente bei.
Zulassungsprozess
Wenn
Sie Ihre Eignung für den Masterstudiengang in einem Auswahlgespräch
nachweisen müssen, erhalten Sie eine schriftliche Einladung, in der
Ihnen die genauen Termine sowie der Ort des Auswahlgesprächs mitgeteilt
werden. Das Gespräch wird in der Regel im Zeitraum Ende August /Anfang
September für das Wintersemester und Anfang Februar für das
Sommersemester an der Universität oder an der Hochschule durchgeführt.
Nach
Abschluss des Gesprächs werden Sie je nach fachlicher Kompetenz und
Motivation für das Masterstudium auf einer Notenskala von 1,0 bis 4,0
bewertet. Um zum Studium zugelassen zu werden, müssen Sie mindestens die
Note 3,0 erreichen.
Einschreibung
Wenn
Sie zum Studium zugelassen werden, erhalten Sie einen schriftlichen
Zulassungsbescheid mit allen Informationen zur Immatrikulation. Bitte
lesen Sie die Unterlagen aufmerksam durch und beachten Sie den
angegebenen Immatrikulationszeitraum.
Kontakt
Bitte
beachten Sie, dass die Einschreibung für diesen Studiengang über die
Universität Ulm erfolgt. Für offene Fragen steht Ihnen die
Zulassungsabteilung der Universität Ulm gerne zur Verfügung:
Rongyan Zhou
Abt. II-1 Zulassung
Albert-Einstein-Allee 5 | 89069 Ulm
Fon: +49 (0)731/50-24444
Fax: +49 (0)731/50-22074
rong.zhou@uni-ulm.de
FAQ
Sie haben noch Fragen zum Masterstudiengang CSE? Antworten finden Sie hier oder in den FAQ.