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Fragen und Antworten zum Digital Media Studium​

Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten​!


Im folgenden finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Studiengang Digital Media und zum Eignungsfeststellungsverfahren (EFV).

Fragen zum Eignungsfeststellungsverfahren (EFV)

1. Was ist das Eignungsfeststellungsverfahren (EFV)?

Im Eignungsfeststellungsverfahren wird Ihre grundsätzliche Eignung für den Studiengang Digital Media festgestellt. Im Rahmen des EFV müssen Sie eine Aufgabenmappe bearbeiten (Hausaufgabe) und eine Klausurprüfung an der Technischen Hochschule Ulm absolvieren. Bitte beachten Sie, dass Sie sich zum EFV anmelden müssen. Das Bestehen des EFV ist Voraussetzung dafür, dass Sie für die Vergabe der Studienplätze im Studiengang Digital Media berücksichtigt werden können.

2. Wie kann ich mich auf die Prüfung (EFV) vorbereiten?

Hilfreich ist die kontinuierliche Arbeit an Ihren künstlerischen / zeichnerischen Ausdrucks-Fähigkeiten. Darüber hinaus ist ein grundlegendes Interesse an Programmierung vorteilhaft.

3. Welche Aufgaben werden bei der Klausurprüfung gestellt?

Allgemein werden studiengangsspezifische Fähigkeiten, Fertigkeiten bzw. Ihre Motivation geprüft. Im EFV können sich Aufgaben befinden, die Aufschluss geben über logisch–analytisches Denken, zeichnerische/bildliche Ausdrucksfähigkeit, räumliches Vorstellungsvermögen und die Fähigkeit zur Entwicklung von kreativen Lösungsstrategien.

4. Darf man bei den Hausaufgaben den Computer benutzen?

Prinzipiell ja. Allerdings erhalten Aufgaben, die mithilfe von Computerprogrammen (z.B. Grafikerstellung, Illustration, Bildbearbeitung) realisiert werden, keinen Bonus bei der Bewertung gegenüber manuellen Lösungen. Bewertet werden nicht Ihre Software- Kenntnisse, sondern Ihre individuelle Ausdrucksfähigkeit und Ihre kreative Herangehensweise an Problemstellungen.

6. Kann ich im Sekretariat der Fakultät nachfragen, wenn ich bei den Aufgaben der Hausaufgabe etwas nicht verstehe?

Nein. Sie müssen die Aufgaben selbständig und ohne fremde Hilfe bearbeiten. Dies bestätigen Sie mit einer entsprechenden Erklärung und Ihrer Unterschrift in der Aufgabenmappe. Die Aufgaben sind genau formuliert. Lesen Sie bitte alles aufmerksam durch, dann erübrigen sich viele Fragen.

7. Muss ich mein Zeugnis schon zur Klausurprüfung einreichen?

Nein.

8. Wann erfahre ich, ob ich die Prüfung (EFV) bestanden habe?

Die Ergebnisse werden in der Regel ab Mitte Juni des betreffenden Jahres bekannt gegeben.

9. Wer erklärt mir, warum ich die Prüfung (EFV) nicht bestanden habe?

Eine Einzelberatung und Kommentierung Ihrer Prüfungsergebnisse kann aus zeitlichen, organisatorischen und personellen Gründen leider nicht angeboten werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis und sehen Sie von Einzel-Anfragen im Fakultäts–Sekretariat ab.

11. Kann ich die Prüfung (EFV) wiederholen, falls ich sie nicht bestanden habe?

Ein nicht bestandenes Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) kann in einem Folgejahr insgesamt ein Mal wiederholt werden.

12. Zum genannten Termin (Klausurprüfung) kann ich nicht an der Prüfung teilnehmen. Wird ein Nachholtermin angeboten?

Nein. Die Prüfung findet nur ein Mal im Jahr statt. Ein Nachholtermin wird nicht angeboten.

Allgemeine Fragen zum Studiengang Digital Media

1. Was ist ein Bachelor-Studiengang?

Bachelor und Master sind die beiden Abschlussgrade, die im anglo-amerikanischen Raum üblich sind und in Deutschland nach und nach eingeführt werden. Im Fall des Studiengangs Digital Media entspricht der Bachelor-Abschluss in etwa dem FH-Diplom.

2. Wie lange dauert ein Bachelor-Studiengang?

Das ist nicht einheitlich geregelt. Die Dauer variiert zwischen 6 und 8 Semestern. Der Studiengang Digital Media an der Technischen Hochschule Ulm dauert 7 Semester, einschließlich einem praktischen Studiensemester.

3. Wie viele Studienplätze gibt es im Studiengang Digital Media pro Jahrgang?

Es gibt 26 Studienplätze pro Jahrgang.

Fragen zu den Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang Digital Media

1. Welchen Abschluss brauche ich, um ein Studium im Studiengang Digital Media beginnen zu können?

Benötigt wird entweder: a) ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, oder b) ein Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife bzw. der Fachhochschulreife, oder c) eine aufgrund einer durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung.

2. Welchen Numerus Clausus benötige ich für eine Zulassung im Studiengang Digital Media?

Diese Frage kann nicht generell beantwortet werden, denn einen Numerus Clausus gibt es in der Form nicht. Die Rangliste nach der die Studienplätze vergeben werden ergibt sich aus der Zugangsnote, die aus der Note des Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) und den Noten der Fächer Deutsch und Mathematik der Hochschulzugangsberechtigung berechnet wird. Außerdem hängt die Zulassung von der Anzahl und den Notenschnitten der Bewerber/-innen, sowie auch der Anzahl der Wartesemester des jeweiligen Jahrgangs ab. Als Anhaltspunkt: mit einer Eignungsfeststellungsnote von 2,5 oder besser haben Sie in der Regel gute Chancen.

3. Welche Vorteile habe ich mit einer abgeschlossenen, fachspezifischen Berufsausbildung bzw. mit einer fachspezifischen Berufstätigkeit?

Grundsätzlich gilt, dass eine fachspezifische Ausbildung bzw. eine fachspezifische Berufstätigkeit eine praktische Vorerfahrung darstellt, die dem Studium und dem Studienerfolg dienlich ist bzw. sein kann. Eine fachspezifische Ausbildung bzw. Berufstätigkeit kann die Gesamtnote des Eignungsfeststellungsverfahrens verbessern. Genaues regelt die EFV-Satzung.

Fragen zur Bewerbung um einen Studienplatz im Studiengang Digital Media (nach erfolgreichem Bestehen des EFV)

1. Wie ist das Zulassungsverfahren geregelt?

Das eigentliche Zulassungsverfahren regelt die sogenannte Hochschulvergabeverordnung (HVVO) landesweit und ganz allgemein für alle Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen.

2. Wie erfahre ich, auf welchem Platz ich stehe?

Die Platznummer sagt nicht viel aus, ob Sie einen Studienplatz erhalten oder nicht. Dies hängt ganz wesentlich von der Einschreibungsrate der mit dem Zulassungsbescheid angeschriebenen Bewerber/-innen ab.

3. Gibt es nach dem Nachrückverfahren ein »Losverfahren«?

Nein.

4. Ich habe einen Studienplatz erhalten – kann ich meinen Studienplatz für das nächste Jahr reservieren und erst dann mein Studium beginnen?

Nein, das ist nicht möglich. Sie müssen sich dann neu bewerben mit allen damit verbundenen »Risiken«.

5. Ist es möglich, sich als ausländische Studentin / als ausländischer Student für den Studiengang Digital Media zu bewerben?

Bewerbungen aus dem Ausland sind prinzipiell möglich. Beachten Sie bitte, dass Sie am Eignungsfeststellungsverfahren teilnehmen müssen. Dieser Test wird ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt.

6. Kann ich in ein höheres Semester einsteigen?

Das kann nur im Einzelfall geprüft werden. Grundvoraussetzung ist auf jeden Fall eine bestandene Eignungsprüfung für einen gestalterischen Studiengang in Baden-Württemberg.

Quicklinks