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Digital Media Praxissemester

Ausbildungsrichtlinien für das Praktische Studiensemester

Das Praktische Studiensemester dient der Einführung in die Tätigkeit als Multimedia-Gestalter/in oder -Entwickler/in. Durch die Mitarbeit bei der Lösung gestalterischer und technischer Probleme in einem einschlägigen Unternehmen der digitalen Mediengestaltung bzw. -produktion soll der/die Studierende unter Anleitung erfahrener Fachpersonen das im Studium erworbene Wissen durch Anwendung auf konkrete Aufgaben vertiefen sowie einen Einblick in die Arbeitswelt der digitalen Medien erhalten.

Ausbildungsstelle

Der/die Studierende beginnt rechtzeitig im 4. Semester mit der Suche nach einem Ausbildungsbetrieb. Er/Sie ist dafür verantwortlich, dass ein Betrieb gefunden und ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wird. Die Fakultät unterstützt die Suche mit einer Firmenliste, die im Fachbereichssekretariat oder im Intranet erhältlich ist.

Kenntnisgabe

Rechtzeitig vor Semesterbeginn (im SS zum 01.03. bzw. im WS zum 01.09.) ist eine Kopie des Praxissemestervertrags bei Prof. Hofmann abzugeben (Email oder Postfach in der Prittwitzstraße)!

Durchführung

Innerhalb des Zeitraums, der durch das Praktische Studiensemester vorgegeben ist, müssen 100 Präsenztage im Ausbildungsbetrieb erbracht werden. Hierzu kommen Arbeitsplätze in folgenden Bereichen der digitalen Mediengestaltung bzw. -entwicklung in Frage:


  • Graphik- und Designbüros
  • Werbe- und Internetagenturen
  • IT-Abteilungen in großen Unternehmen unterschiedlichster Branchen
  • Digitale Fotostudios
  • 3D-Animationsstudios
  • Audio-/Video-, Film- und Spiele-Produktionsstudios

Während der Ausbildung soll der/die Studierende seine/ihre Fähigkeiten an selbständig zu bearbeitenden Aufgaben unter qualifizierter Betreuung einer Fachperson erproben. Daneben soll ihm/ihr auch die Möglichkeit gegeben werden, einen Einblick in fachlich verwandte sowie der Praktikumstätigkeit innerhalb des jeweiligen Produktionsprozesses vor- und nachgelagerte Arbeitsbereiche zu erhalten.


Einseitige oder geistig weniger anspruchsvolle Tätigkeiten, wie sie häufig von Werkstudenten ausgeführt werden, können auf keinen Fall als Ausbildungsinhalte für das Praktische Studiensemester anerkannt werden.

Betreuung Technische Hochschule Ulm

Der/die Studierende wird während des Praktischen Studiensemesters von einem Professor/einer Professorin betreut. Die Studierenden haben nach Ablauf eines Monats im Praktischen Studiensemester einen Kurzbericht (2-3 DIN A 4 Seiten) über Email an Prof. Thomas Hofmann oder direkt an die Betreuerin/den Betreuer zu senden, wenn diese/dieser schon zugeteilt wurde. Der Bericht muss eine Kontakt-Adresse (z.B. Email, Telefon etc.) beim Arbeitgeber enthalten, sowie den Namen des örtlichen Betreuers bzw. der örtlichen Betreuerin.

Praktikumsbescheinigung

Zum Ende der Ausbildung stellt der Betrieb eine Praktikumsbescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung werden Ausbildungszeitraum und Fehlzeiten sowie durchlaufene Abteilungen oder Ausbildungsinhalte bestätigt. Sie stellt somit kein Arbeitszeugnis dar! Zweckmäßig wird dafür das vorbereitete Formular verwendet. Die Bescheinigung ist zusammen mit dem Arbeitsbericht bei dem/der zuständigen Hochschulbetreuer/-in abzugeben.

Arbeitsbericht

Die Inhalte des Praxissemesters müssen in einem Arbeitsbericht dokumentiert werden. Dieser Bericht kann sich - je nach Tätigkeit - auf die Beschreibung der Lösung eines Einzelproblems beschränken oder auch mehrere Probleme behandeln. Er sollte mindestens 20 Seiten mit 2500 Anschlägen pro Seite umfassen und neben dem Textteil Diagramme, Grafiken und Bilder zur Darstellung der geschilderten Sachverhalte nutzen. Strukturierung, Layout, Rechtschreibung und äußere Form des Berichts müssen den Anforderungen an Studierende im 6. Semester Digital Media genügen.
Am Ende der Ausbildung muss der/die Studierende den Bericht der Praxisstelle zur Kenntnisnahme und Gegenzeichnung vorlegen.

Abgabetermin

Der unterzeichnete Arbeitsbericht und die Praktikumsbescheinigung müssen spätestens eine Woche vor Vorlesungsbeginn des sechsten Semesters dem/der betreuenden Professor/Professorin in das Postfach am Standort Albert-Einstein-Allee oder am Standort Prittwitzstraße abgegeben werden.

Vortrag

Am Montag der 1. Woche des neuen Semesters berichtet jede/-r Studierende dem/der Betreuungsdozenten/-in in einem Vortrag (Dauer 20 Minuten) über seine/ihre Tätigkeit im Praktischen Studiensemester und stellt dabei ausgewählte Arbeitsergebnisse vor. Zeitpunkt und Ort werden am „Schwarzen Brett“ sowie auf der Homepage des Fachbereichs bekannt gegeben.

Anerkennung

Über die Anerkennung des Praktischen Studiensemesters entscheidet der/die Betreuungsprofessor/-in. Die Anerkennung ist Voraussetzung für die Zulassung zu einigen Fächern des 6. Studiensemesters.

A C H T U N G

Der Prüfungsausschuss hat aus gegebenem Anlass in seiner Sitzung vom 19.3.2004 folgende Regelung beschlossen: Wer die nachfolgenden Unterlagen und Leistungen, d. h.

  • den oder die Arbeitsnachweise über 100 Präsenztage an der Praxisstelle,
  • den vom Arbeitgeber gegengezeichneten Bericht bzw. die von den Arbeitgebern gegengezeichnete Berichte ausreichender Länge,
  • den Vortrag über die Tätigkeit im Praktischen Studiensemester

nicht fristgerecht erbracht bzw. bei Prof. Hofmann abgegeben hat, muss das Praxissemester wiederholen.

Termine

  • im SS bis zum 31.3.
  • im WS bis zum 15.10.

Downloads

Ausbildungsrichtlinien für das Praktische Studiensemester
Praktikantenvertrag
Praktikantenvertrag Englisch
Praktikumsbescheinigung
Vertraulichkeitsvereinbarung

Quicklinks