Wir freuen uns, dass Sie sich für den
Studiengang Computer Science – International Program (ICS) interessieren. Mit den
folgenden Informationen möchten wir Ihnen helfen, sich schnell
zurechtfinden und sich erfolgreich einen Studienplatz an unserer
Hochschule zu sichern. Das Studierenden-Service-Center (SSC) beantwortet
Ihnen gerne offene Fragen und unterstützt Sie auf Ihrem Weg ins Studium
an der Hochschule Ulm. Viel Erfolg, wir freuen uns auf Sie!
In drei Schritten zu Ihrem Wunschstudiengang:
Bitte registrieren Sie sich auf hochschulstart.de (jeweils nur zum Wintersemester möglich). Wichtige Informationen zum neuen bundesweiten Bewerbungsverfahren DoSV finden Sie hier
Studiengang „Computer Science – International Program" auswählen
Antrag auf Zulassung ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den geforderten Begleitdokumenten an die Technische Hochschule Ulm (SSC) schicken
Achtung: Ab dem Wintersemester 2017/18 sind ausländische Studierende sowie das Zweitstudium gegebenenfalls gebührenpflichtig. Ausländische Studierende beachten bitte außerdem die Fristen des Studienkollegs Konstanz, die zum Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse und Anerkennung der beglaubigten Zeugnisse einzuplanen sind.
Zulassungsvoraussetzung
Voraussetzung
für die Zulassung im Studiengang ICS ist ein erfolgreicher Abschluss
der allgemeinen Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder der
fachgebundenen Hochschulreife. Darüber hinaus können sich auch
Berufstätige mit erfolgreichem Abschluss einer Meisterprüfung oder einer
der Meisterprüfung gleichwertigen beruflichen Fortbildung bewerben. In
diesem Fall ist ein Beratungsgespräch im gewählten Studiengang
notwendig. Der Nachweis über dieses Gespräch ist bis zum
Bewerbungsschluss am 01. Juni vorzulegen. Beruflich Qualifizierte haben
durch die Eignungsprüfung und ein Beratungsgespräch ebenfalls die
Möglichkeit, an der Technischen Hochschule Ulm zu studieren. Bitte melden Sie sich
in diesem Fall direkt im SSC.
Neben der
Hochschulzugangsberechtigung wird die erfolgreiche Teilnahme an einem
Eignungsfeststellungsverfahren vorausgesetzt. Der Zweck des Verfahrens
besteht in der Feststellung, ob neben den mit der
Hochschulzugangsberechtigung erworbenen Kenntnissen die Eignung für die
besonderen qualitativen Anforderungen des Studiengangs vorhanden ist.
Diese Anforderungen beinhalten insbesondere mathematische Fähigkeiten,
analytisches und logisches Denken sowie sehr gute Kenntnisse der
englischen Sprache.
Bewerbungsfrist
Der
Studiengang ICS wird nur im Wintersemester angeboten. Bewerbungsschluss
ist der 1. Juni. Bei dieser Frist handelt es sich um eine
Ausschlussfrist, was bedeutet, dass verspätet eingegangene Bewerbungen
nicht mehr berücksichtigt werden können, auch wenn Sie die
Fristversäumnis nicht selbst verschuldet haben. Entscheidend ist hierbei
der Posteingang an der Hochschule und nicht der Poststempel. Da Ihr
Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig und
fristgerecht eingegangen sind, empfehlen wir Ihnen sich frühzeitig zu
bewerben, damit eventuelle Unstimmigkeiten rechtzeitig vor
Bewerbungsschluss geklärt werden können.
Zulassungsprozess
- Antrag auf Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren bis 1. Juni mit allen Unterlagen gemäß Zulassungsordnung einreichen
- Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren auf Einladung durch die Hochschule
- Das
Ergebnis des Eignungsfeststellungsverfahrens geht schriftlich vor Ende
der üblichen Bewerbungsfrist (15. Juli) zu. Bei positivem Bescheid ist
dieser Bescheid bei der Immatrikulation vorzulegen.
Einschreibung
Wenn
Sie zum Studium an der Technischen Hochschule Ulm zugelassen werden,
erhalten Sie einen schriftlichen Zulassungsbescheid mit allen
Informationen zur Immatrikulation. Bitte lesen Sie die Unterlagen
aufmerksam durch und beachten Sie den angegebenen
Immatrikulationszeitraum.
Um
sich an der Technischen Hochschule Ulm einzuschreiben, müssen Sie die
im Zulassungsbescheid genannten Unterlagen mit dem Nachweis der
Überweisung des Verwaltungskostenbeitrages und des
Studentenwerkbeitrages im SSC vorlegen. Als Bestätigung für die
Immatrikulation werden ein Semesterausweis (THU-Card) und
Immatrikulationsbescheinigungen für das laufende Semester ausgestellt.
Sofern
Sie die Einschreibung nicht selbst vornehmen können, benötigen wir von
Ihnen eine schriftliche Vollmacht, wer in Ihrem Namen die Einschreibung
vornehmen darf.
Duales Studium
Wenn Sie bereits während des Studiums
solide Praxiserfahrung sammeln möchten, können Sie diesen Studiengang
auch mit vertiefter Praxis studieren. Informationen über
Zulassungsvoraussetzungen und zur Bewerbung erhalten Sie unter Studium mit vertiefter Praxis.