Wir freuen uns, dass Sie sich für den
Studiengang Internationale Energiewirtschaft (IEW) interessieren. Mit den
folgenden Informationen möchten wir Ihnen helfen, sich schnell
zurechtfinden und sich erfolgreich einen Studienplatz an unserer
Hochschule zu sichern. Das Studierenden-Service-Center (SSC) beantwortet
Ihnen gerne offene Fragen und unterstützt Sie auf Ihrem Weg ins Studium
an der Technischen Hochschule Ulm. Viel Erfolg, wir freuen uns auf Sie!
Achtung: Aufgrund der Corona-Krise und der damit
einhergehenden Auswirkungen auf die diesjährigen Abiturprüfungen wird das
Bewerbungsportal von Hochschulstart voraussichtlich
erst am 01.07.2020 geöffnet.
In drei Schritten zu Ihrem Wunschstudiengang:
Bitte registrieren Sie sich auf hochschulstart.de. Wichtige Informationen zum neuen bundesweiten Bewerbungsverfahren DoSV finden Sie hier.
Studiengang „Internationale Energiewirtschaft" auswählen
Antrag auf Zulassung ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den geforderten Begleitdokumenten an die Technische Hochschule Ulm (SSC) schicken
Achtung: Ab dem Wintersemester 2017/18 sind internationale Studierende und Studierende eines zweiten oder weiteren Studiums gegebenenfalls gebührenpflichtig. Befreiungen und Ausnahmen für ausländische Studiengebühren werden ausschließlich nach Einreichung des Anhörungsbogens mit den nötigen Unterlagen geprüft. Diesen finden Sie in der Checkliste aufgeführt. Ausländische Studierende beachten bitte außerdem die Fristen des Studienkollegs Konstanz, die zum Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse und Anerkennung der beglaubigten Zeugnisse einzuplanen sind.
Zulassungsvoraussetzung
Voraussetzung
für die Zulassung im Studiengang IEW ist ein erfolgreicher Abschluss
der allgemeinen Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder der
fachgebundenen Hochschulreife. Darüber hinaus können sich auch
Berufstätige mit erfolgreichem Abschluss einer Meisterprüfung oder einer
der Meisterprüfung gleichwertigen beruflichen Fortbildung bewerben. In
diesem Fall ist ein Beratungsgespräch im gewählten Studiengang
notwendig. Der Nachweis über dieses Gespräch ist bis zum
Bewerbungsschluss vorzulegen. Beruflich Qualifizierte haben durch die
Eignungsprüfung und ein Beratungsgespräch ebenfalls die Möglichkeit, an
der Technischen Hochschule Ulm zu studieren.
Bewerbungsfrist
Der
Studiengang IEW wird sowohl im Winter- als auch im Sommersemester
angeboten. Bewerbungsschluss ist der 15. Juli für das Wintersemester und
der 15. Januar für das Sommersemester. Bei diesen Fristen handelt es
sich um Ausschlussfristen, was bedeutet, dass verspätet eingegangene
Bewerbungen nicht mehr berücksichtigt werden können, auch wenn Sie die
Fristversäumnis nicht selbst verschuldet haben. Entscheidend ist hierbei
der Posteingang an der Technischen Hochschule und nicht der
Poststempel. Da Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle
Unterlagen vollständig und fristgerecht eingegangen sind, empfehlen wir
Ihnen, sich frühzeitig zu bewerben, damit eventuelle Unstimmigkeiten
rechtzeitig vor Bewerbungsschluss geklärt werden können.
Zulassungsprozess
Nach dem Versand der Bewerbungsunterlagen sollte
regelmäßig der Status der Bewerbung auf hochschulstart.de überprüft werden. Die
Vergabe der Studienplätze erfolgt nach der Durchschnittsnote der
Hochschulzugangsberechtigung. Angerechnet werden auch eine abgeschlossene,
fachspezifische Berufsausbildung und Berufstätigkeit.
Nach dem Erhalt eines Zulassungsbescheides (über
Hochschulstart.de) haben Sie ca. 10 Tage Zeit, sich schriftlich oder persönlich
einzuschreiben. Die genauen Daten und Anforderungen an eine Einschreibung
entnehmen Sie bitte dem Bescheid.
Einschreibung
Wenn
Sie zum Studium an der Technischen Hochschule Ulm zugelassen werden,
erhalten Sie einen schriftlichen Zulassungsbescheid mit allen
Informationen zur Immatrikulation über hochschulstart.de. Bitte lesen Sie die Unterlagen aufmerksam durch und beachten Sie den angegebenen Immatrikulationszeitraum.
Um
sich an der Technischen Hochschule Ulm einzuschreiben, müssen Sie die
im Zulassungsbescheid genannten Unterlagen mit dem Nachweis der
Überweisung des Verwaltungskostenbeitrages und des
Studentenwerkbeitrages im SSC vorlegen. Als Bestätigung für die
Immatrikulation werden ein Semesterausweis (Chipkarte) und
Immatrikulationsbescheinigungen für das laufende Semester ausgestellt.
Sofern
Sie die Einschreibung nicht selbst vornehmen können, benötigen wir von
Ihnen eine schriftliche Vollmacht, wer in Ihrem Namen die Einschreibung
vornehmen darf.