Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung
für die Zulassung im Studiengang WI ist ein erfolgreicher Abschluss der
allgemeinen Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder der
fachgebundenen Hochschulreife. Darüber hinaus können sich auch
Berufstätige mit erfolgreichem Abschluss einer Meisterprüfung oder einer
der Meisterprüfung gleichwertigen beruflichen Fortbildung bewerben. In
diesem Fall ist ein Beratungsgespräch im gewählten Studiengang
notwendig. Der Nachweis über dieses Gespräch ist bis zum
Bewerbungsschluss vorzulegen. Beruflich Qualifizierte haben durch die
Eignungsprüfung und ein Beratungsgespräch ebenfalls die Möglichkeit, an
der Hochschule Ulm zu studieren.
Falls Sie keine einschlägige Berufsausbildung nachweisen
können oder Absolvent/in der Fachoberschule technischer Richtung bzw.
des technischen Gymnasiums sind, benötigen Sie zusätzlich ein
sechswöchiges technisches Vorpraktikum, um zugelassen zu werden.
Bewerbungsfrist
Der
Studiengang WI wird sowohl im Winter- als auch im Sommersemester
angeboten. Bewerbungsschluss ist der 15. Juli für das Wintersemester und
der 15. Januar für das Sommersemester. Bei diesen Fristen handelt es
sich um Ausschlussfristen, was bedeutet, dass verspätet eingegangene
Bewerbungen nicht mehr berücksichtigt werden können, auch wenn Sie die
Fristversäumnis nicht selbst verschuldet haben. Entscheidend ist hierbei
der Posteingang an der Hochschule und nicht der Poststempel. Da Ihr
Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig und
fristgerecht eingegangen sind, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig zu
bewerben, damit eventuelle Unstimmigkeiten rechtzeitig vor
Bewerbungsschluss geklärt werden können.
Erforderliche Unterlagen
-
Amtlich beglaubigtes Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (u.U. vorläufiges Zeugnis)
-
Lückenloser, tabellarischer Lebenslauf mit Datum und Unterschrift versehen
-
Bei ausländischen Studierenden: Nachweis der erforderlichen
Sprachkenntnisse und Anerkennung der beglaubigten Zeugnisse durch das
Studienkolleg Konstanz.
Bitte beachten Sie: Für einen Studienstart zum Sommersemester können Sie bis
spätestens 1. November und zum Wintersemester bis spätestens 1. Mai Ihre
Zeugnisanerkennung beim Studienkolleg Konstanz beantragen.
-
Ggf. weitere Unterlagen zum Nachweis von Tätigkeiten bzw. Tatbeständen
Fügen Sie Ihrem Antrag bitte keine Originaldokumente bei.
Zulassungsprozess
Den
jeweiligen Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung können Sie mithilfe Ihrer
Zugangsdaten auf dem Onlineportal der Hochschule Neu-Ulm abfragen. Die
Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden dort voraussichtlich Anfang
August (Wintersemester) bzw. Anfang Februar (Sommersemester) zur
Verfügung gestellt.
Wenn
Sie zum Studium zugelassen werden und den Studienplatz annehmen
wollen, müssen Sie sich zu dem im Zulassungsbescheid genannten Termin an
der Hochschule immatrikulieren (einschreiben). Die genauen Daten und
Anforderungen entnehmen Sie bitte dem Bescheid.
Freie
Studienplätze werden im Anschluss über ein Nachrückverfahren vergeben.
Dieses findet solange statt, bis alle Studienplätze vergeben und
angenommen worden sind, voraussichtlich jedoch längstens bis vier Wochen
nach Vorlesungsbeginn. Die Studienplätze, die nach der Zulassung aller
Bewerber noch frei sind, werden auf der Studienplatzbörse zur Verfügung gestellt.
Einschreibung
Wenn
Sie zum Studium an der Hochschule Neu-Ulm zugelassen werden, erhalten
Sie einen schriftlichen Zulassungsbescheid mit allen Informationen zur
Immatrikulation. Bitte lesen Sie die Unterlagen aufmerksam durch und
beachten Sie den angegebenen Immatrikulationszeitraum.
Die
Immatrikulation erfolgt zunächst online im Bewerbungsportal der
Hochschule Neu-Ulm und ist anschließend auch noch schriftlich
vorzunehmen. Die im Zulassungsbescheid genannten Unterlagen mit dem
Nachweis der Überweisung des Verwaltungskostenbeitrages und des
Studentenwerkbeitrages müssen Sie hierfür fristgerecht bei der
Hochschule Neu-Ulm vorlegen. Als Bestätigung für die Immatrikulation
werden ein Semesterausweis (Chipkarte) und
Immatrikulationsbescheinigungen für das laufende Semester ausgestellt.
Duales Studium
Wenn
Sie bereits während des Studiums solide Praxiserfahrung sammeln
möchten, können Sie diesen Studiengang auch nach dem Ulmer Modell oder
mit vertiefter Praxis studieren. Informationen über
Zulassungsvoraussetzungen und zur Bewerbung erhalten Sie unter Duales Studium.
Kontakt
Bitte
beachten Sie, dass die Bewerbung für den Studiengang WI über die
Hochschule Neu-Ulm erfolgt. Für offenen Fragen steht Ihnen das Referat
Studium und Prüfung der Hochschule Neu-Ulm gerne zur Verfügung.
Referat Studium und Prüfung
Raum EINS, 15 Büro | Wileystraße 1 | 89231 Neu-Ulm
Fon: +49 (0731) 9762-2002
studium@hs-neu-ulm.de
FAQ
Sie haben noch Fragen zur Bewerbung? Alle Antworten finden Sie in den FAQ zur Online-Bewerbung.