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Wie bewerbe ich mich?

Wirtschaftsingenieurwesen/Logistik

Wir freuen uns, dass Sie sich für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen – Logistik (WL) interessieren. Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen helfen, sich schnell zurechtfinden und sich erfolgreich einen Studienplatz an unserer Hochschule zu sichern. Offene Fragen zur Bewerbung und Einschreibung beantwortet Ihnen gerne das Referat Studium und Prüfung der Hochschule Neu-Ulm. Viel Erfolg, wir freuen uns auf Sie!

​In drei Schritten zu Ihrem Wunschstudiengang:

  1. im Bewerberportal der Hochschule Neu-Ulm registrieren und Zugang per E-Mail aktivieren

  2. Studiengang „Wirtschaftsingenieurwesen – Logistik" auswählen

  3. Antrag auf Zulassung ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Begleitdokumenten an die Hochschule Neu-Ulm schicken

Zulassungsvoraussetzung

Voraussetzung für die Zulassung im Studiengang WL ist ein erfolgreicher Abschluss der allgemeinen Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder der fachgebundenen Hochschulreife. Darüber hinaus können sich auch Berufstätige mit erfolgreichem Abschluss einer Meisterprüfung oder einer der Meisterprüfung gleichwertigen beruflichen Fortbildung bewerben. In diesem Fall ist ein Beratungsgespräch im gewählten Studiengang notwendig. Der Nachweis über dieses Gespräch ist bis zum Bewerbungsschluss vorzulegen. Beruflich Qualifizierte haben durch die Eignungsprüfung und ein Beratungsgespräch ebenfalls die Möglichkeit, an der Hochschule Ulm zu studieren.

Falls Sie keine einschlägige Berufsausbildung nachweisen können oder Absolvent/in der Fachoberschule technischer Richtung bzw. des technischen Gymnasiums sind, benötigen Sie zusätzlich ein sechswöchiges Vorpraktikum, um zugelassen zu werden. In dieser Zeit sollen Sie die Struktur eines Betriebes und Grundkenntnisse in der Metall- oder Holzbearbeitung kennenlernen. 

Bewerbungsfrist

Der Studiengang WL wird sowohl im Winter- als auch im Sommersemester angeboten. Bewerbungsschluss ist der 15. Juli für das Wintersemester und der 15. Januar für das Sommersemester. Bei diesen Fristen handelt es sich um Ausschlussfristen, was bedeutet, das verspätet eingegangene Bewerbungen nicht mehr berücksichtigt werden können, auch wenn Sie die Fristversäumnis nicht selbst verschuldet haben. Entscheidend ist hierbei der Posteingang an der Hochschule und nicht der Poststempel. Da Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingegangen sind, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig zu bewerben, damit eventuelle Unstimmigkeiten rechtzeitig vor Bewerbungsschluss geklärt werden können.

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlich beglaubigtes Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (u.U. vorläufiges Zeugnis)
  • Lückenloser, tabellarischer Lebenslauf mit Datum und Unterschrift versehen
  • Bei ausländischen Studierenden: Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse und Anerkennung der beglaubigten Zeugnisse durch das Studienkolleg Konstanz.
  • Bitte beachten Sie: Für einen Studienstart zum Sommersemester können Sie bis spätestens 1. November und zum Wintersemester bis spätestens 1. Mai Ihre Zeugnisanerkennung beim Studienkolleg Konstanz beantragen.
  • Ggf. weitere Unterlagen zum Nachweis von Tätigkeiten bzw. Tatbeständen

Fügen Sie Ihrem Antrag bitte keine Originaldokumente bei.

Zulassungsprozess

Den jeweiligen Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung können Sie mithilfe Ihrer Zugangsdaten auf dem Onlineportal der Hochschule Neu-Ulm abfragen. Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden dort voraussichtlich Anfang August (Wintersemester) bzw. Anfang Februar (Sommersemester) zur Verfügung gestellt. 

Wenn Sie zum Studium zugelassen werden und den Studienplatz annehmen wollen, müssen Sie sich zu dem im Zulassungsbescheid genannten Termin an der Hochschule immatrikulieren (einschreiben). Die genauen Daten und Anforderungen entnehmen Sie bitte dem Bescheid.

Freie Studienplätze werden im Anschluss über ein Nachrückverfahren vergeben. Dieses findet solange statt, bis alle Studienplätze vergeben und angenommen worden sind, voraussichtlich jedoch längstens bis vier Wochen nach Vorlesungsbeginn. Die Studienplätze, die nach der Zulassung aller Bewerber noch frei sind, werden auf der Studienplatzbörse zur Verfügung gestellt.

Einschreibung

Wenn Sie zum Studium an der Hochschule Neu-Ulm zugelassen werden, erhalten Sie einen schriftlichen Zulassungsbescheid mit allen Informationen zur Immatrikulation. Bitte lesen Sie die Unterlagen aufmerksam durch und beachten Sie den angegebenen Immatrikulationszeitraum.

Die Immatrikulation erfolgt zunächst online im Bewerbungsportal der Hochschule Neu-Ulm und ist anschließend auch noch schriftlich vorzunehmen. Die im Zulassungsbescheid genannten Unterlagen mit dem Nachweis der Überweisung des Verwaltungskostenbeitrages und des Studentenwerkbeitrages müssen Sie hierfür fristgerecht bei der Hochschule Neu-Ulm vorlegen. Als Bestätigung für die Immatrikulation werden ein Semesterausweis (Chipkarte) und Immatrikulationsbescheinigungen für das laufende Semester ausgestellt.

Duales Studium

Wenn Sie bereits während des Studiums solide Praxiserfahrung sammeln möchten, können Sie diesen Studiengang auch nach dem Ulmer Modell oder mit vertiefter Praxis studieren. Informationen über Zulassungsvoraussetzungen und zur Bewerbung erhalten Sie unter Duales Studium

Kontakt

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung für den Studiengang WI über die Hochschule Neu-Ulm erfolgt. Für offenen Fragen steht Ihnen das Referat Studium und Prüfung der Hochschule Neu-Ulm gerne zur Verfügung:

Referat Studium und Prüfung

Raum EINS, 15 Büro | Wileystraße 1 | 89231 Neu-Ulm
Fon: +49 (0731) 9762-2002
studium@hs-neu-ulm.de 

FAQ

Sie haben noch Fragen zur Bewerbung? Alle Antworten finden Sie in den FAQ zur Online-Bewerbung.

Finanzierung | Mentoring

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Studierendenwerk Ulm

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