Gesetzliche Krankenversicherung
Länder mit Sozialversicherungsabkommen (In der Regel EU/EWR-Staaten)
Bei Auslandsaufenthalten in einem Land mit Sozialversicherungsabkommen, sind Sie über Ihre gesetzliche Krankenversicherung versichert. Voraussetzung dafür ist, dass sie an der Hochschule Ulm immatrikuliert sind. Sie sollten sich allerdings unbedingt vor dem Auslandsaufenthalt mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung setzen und den Leistungsumfang und die Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse abklären. (In der Regel werden Selbstbeteiligungen verlangt, der Besuch von Vertragsärzten und -krankenhäusern wird vorausgesetzt.) Darüber hinaus muss eine Europäische Versichertenkarte (EHIC) beantragt werden.
Länder ohne Sozialversicherungsabkommen (In der Regel Nicht-EU/EWR-Staaten)
In diesen Ländern sind sie nicht durch Ihre Krankenkasse versichert daher sollten unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Bitte informieren Sie sich auch hier unbedingt über den Umfang der Versicherung. Mögliche Anbieter kann Ihnen Ihre Krankenkasse empfehlen, in der Regel gibt es Kooperationen die günstigere Konditionen anbieten. Es schadet natürlich nicht, sich selber im Internet zu informieren und Preise und Leistungen abzugleichen. Während Ihres Auslandsaufenthaltes sollten Sie Ihre deutsche Krankenkasse nicht verlassen, da Sie unter Umständen mit Problemen beim Wiedereintritt rechnen müssen.
Private Krankenversicherung
Der Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung kann bezüglich des Geltungsbereiches und des Leistungsumfangs stark variieren. Prüfen Sie daher genau den Leistungsumfang und die Gültigkeit Ihres Vertrages und informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung. Der DAAD bietet Praktikanten, Studierenden und Wissenschaftlern, die von Deutschland ins Ausland gehen eine günstige kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung an.
Unfallversicherung
Je nach Umfang der Auslandskrankenversicherung kann es sein, dass nicht alle Unfälle (wie zum Beispiel Invaliditätsschäden) abgedeckt sind. Informieren Sie sich daher genau, ob Sie noch eine zusätzliche Unfallversicherung benötigen. Manchmal gibt es auch die Möglichkeit, dass Sie über Ihren Arbeitgeber versichert werden.
Haftpflichtversicherung
Eine geltende Haftpflichtversicherung ist unabdingbar, denn die Regelung, dass der Verursacher für den Schaden aufkommen muss, gibt es überall. Informieren Sie sich daher ob Ihre bereits bestehende Haftpflichtversicherung auch Schäden im Ausland abdeckt und passen Sie ggf. den Vertrag an oder schließen eine Versicherung ab. (Der DAAD bietet für Studierende interessante Kombipakete an.)
Reisegepäckversicherung
Falls dem Gepäck etwas passieren sollte, kann es sinnvoll sein, das eigene Gepäck zu versichern. Denn ein Verlust ist noch schlimmer, wenn nicht einmal der Geldwert erstattet wird.