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Auslandsversicherung

Gesundheit und Sicherheit im Ausland

​Gesetzliche Krankenversicherung

Länder mit Sozialversicherungsabkommen (In der Regel EU/EWR-Staaten)

Bei Studienaufenthalten oder unbezahlten Praktikumsaufenthalten (mit oder ohne Sachleistungen) in einem Land mit Sozialversicherungsabkommen, sind Sie über Ihre gesetzliche Krankenversicherung versichert. Voraussetzung dafür ist, dass sie an der Technischen Hochschule Ulm immatrikuliert sind. Sie sollten sich allerdings unbedingt vor dem Auslandsaufenthalt mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung setzen und den Leistungsumfang sowie Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse abklären. In der Regel werden Selbstbeteiligungen verlangt und es wird der Besuch von Vertragsärzten und -krankenhäusern vorausgesetzt. Der Rücktransport in das Heimatland sollte ebenfalls in der Versicherung inbegriffen sein. Darüber hinaus muss eine Europäische Versichertenkarte (EHIC) beantragt werden.

Alle gesetzlich versicherten Studierenden, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und ein bezahltes Pflichtpraktikum oder ein bezahltes freiwilliges Praktikum im EU-Ausland (inkl. EWR, Nordmazedonien, Serbien oder der Türkei) absolvieren möchten, müssen eine gesetzliche Krankenversicherung im Zielland abschließen. Die gesetzliche deutsche Krankenversicherung kann während der Praktikumslaufzeit im Ausland aufgehoben oder ruhen gelassen werden. Diese neue EU-Gesetzgebung betrifft alle gesetzlichen europäischen Krankenversicherungen. Private Krankenversicherungen sind hiervon nicht betroffen. Beachten Sie, dass sich die Antragsprozeduren und die Leistungen der ausländischen Krankenversicherungen in anderen Ländern unterscheiden. Fragen Sie daher am besten Ihren Arbeitgeber.

Darüber hinaus sind Studierende, die in einer gesetzlichen Versicherung familienversichert sind und ein praktikum machen möchten auch in Gruppe 1 siehe oben.    


Länder ohne Sozialversicherungsabkommen (In der Regel Nicht-EU/EWR-Staaten)

In diesen Ländern sind sie nicht durch Ihre Krankenkasse versichert. Daher sollten unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Bitte informieren Sie sich auch hier unbedingt über den Umfang der Versicherung. Mögliche Anbieter kann Ihnen Ihre Krankenkasse empfehlen, in der Regel gibt es Kooperationen die günstigere Konditionen anbieten. Es schadet natürlich nicht, sich selbst im Internet zu informieren und Preise und Leistungen abzugleichen. Während Ihres Auslandsaufenthaltes sollten Sie Ihre deutsche Krankenkasse nicht verlassen, da Sie unter Umständen mit Problemen beim Wiedereintritt rechnen müssen.

Private Krankenversicherung

Der Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung kann bezüglich des Geltungsbereiches und des Leistungsumfangs stark variieren. Prüfen Sie daher genau den Leistungsumfang und die Gültigkeit Ihres Vertrages und informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung. Der DAAD bietet Praktikanten, Studierenden und Wissenschaftlern, die von Deutschland ins Ausland gehen eine günstige kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung an.

Unfallversicherung

Je nach Umfang der Auslandskrankenversicherung kann es sein, dass nicht alle Unfälle (wie zum Beispiel Invaliditätsschäden) abgedeckt sind. Informieren Sie sich daher genau, ob Sie noch eine zusätzliche Unfallversicherung benötigen. Manchmal gibt es auch die Möglichkeit, dass Sie über Ihren Arbeitgeber versichert werden.

Haftpflichtversicherung

Eine geltende Haftpflichtversicherung ist unabdingbar, denn die Regelung, dass der Verursacher für den Schaden aufkommen muss, gibt es überall. Informieren Sie sich daher ob Ihre bereits bestehende Haftpflichtversicherung auch Schäden im Ausland abdeckt und passen Sie ggf. den Vertrag an oder schließen eine Versicherung ab.

Reisegepäckversicherung

Falls dem Gepäck etwas passieren sollte, kann es sinnvoll sein, das eigene Gepäck zu versichern. Denn ein Verlust ist noch schlimmer, wenn nicht einmal der Geldwert erstattet wird.

Kontakt
Akademisches Auslandsamt
Raum: E03a
Prittwitzstraße 10
89075 Ulm
Fon: +49 731 96537-751
Mail: aaa@thu.de
Öffnungszeiten:
Mo-Do 9:30-11:30 Uhr
Mo-Do 13:30-14:30 Uhr

Quicklinks