Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ werden unter anderem folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:
Auslandsstudium für Studierende (SMS)
- Je bis zu zwölf Monate im Bachelor, Master, Doktorat
- Studienaufenthalte im europäischen Ausland von je 3-12 Monaten Länge (auch mehrfach)
- zusätzliche Förderung für Studierende mit Kind möglich (Auskünfte erteilt das AAA)
- zusätzliche Förderung für Studierende mit Behinderung möglich (Auskünfte erteilt das AAA)
Die
Aufenthalte werden in allen Programmländern im europäischen Ausland
gefördert und können während jeder Studienphase absolviert werden. Die
Bewerbung für das ERASMUS+ Auslandsstudium erfolgt über die THU.
Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
- Praktika
in europäischen Unternehmen oder Organisationen (2 – 12 Monate), die
während des Studiums durchgeführt werden von Studierenden, die an einer
Hochschule in Deutschland eingeschrieben sind.
- Studierende,
die die Staatsangehörigkeit eines der Länder haben, die am
ERASMUS+-Programm teilnehmen dürfen oder die in Deutschland bzw. einem
der Zielländer als anerkannte Flüchtlinge, staatenlose Person oder
permanent Ortsansässige wohnhaft sind.
- Praktika an einer Partnerhochschule im Ausland.
- Freiwillige Praktika.
Die
Aufenthalte werden in allen Programmländern im europäischen Ausland
gefördert. Der Bewerbungstermin ist spätestens einen Monat (31 Tage) vor
Praktikumsbeginn. Die Bewerbung für das ERASMUS+ Auslandspraktikum
erfolgt über die
Hochschule Karlsruhe. Eine Stellendatenbank für das europäische Ausland finden Sie unter
ErasmusIntern.
Downloads
Informationen für Studierende (Auslandsaufenthalte ab dem SoSe 2020)
Informationen für Studierende (Auslandsaufenthalte ab dem SoSe 2019 - WS 2019/20)
Allgemeine Informationen: