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Student mit Buch in der Hand und Symbolen an der Tafel

Einhaltung der Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis

​Die Grundlage wissenschaftlichen Arbeitens ist die Einhaltung der Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis. Die Technische Hochschule Ulm hat hierfür eine eigene Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten verabschiedet, die sich an den DFG-Kodex anlehnt.

Die Ombudsleute für die THU, die bei Verdachtsfällen eines Verstoßes gegen die gute wissenschaftliche Praxis anzusprechen sind, sind
Prof. Dr. Thomas Walter
Prof. Dr. Ursula Klaschka

Nach § 20 dieser Satzung wurde an der THU eine Kommission zur Untersuchung von Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens eingerichtet. Die Kommission setzt sich aus fünf Professorinnen und Professoren zusammen, die vom Rektor auf Vorschlag des Senats für jeweils drei Jahre bestellt werden.

Derzeit besteht die Kommission aus:
Prof. Dr. Christian Schlegel
Prof. Dr. Lisa Ollinger
Prof. Dr. Martin Heßling
und den Stellvertretungen
Prof. Dr. Bernd Wender
Prof. Dr. Klaus Paulat
Prof. Dr. Rainer Brucher

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