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Verpflichtende Registrierung zur Coronanachverfolgung

Registrierung in digitaler oder analoger Form möglich

​Rechtliche Anforderung

Nach der aktuellen Corona-Verordnung müssen die Daten aller physisch an Vorlesungs-, Labor- und Prüfungsveranstaltungen Teilnehmenden registriert werden. Ebenso müssen Studierende, die Räume oder die Bibliothek der THU nutzen, sich registrieren.

Die Registrierung muss bei jedem Termin erneut erfolgen.


Umsetzung an der THU

Mitarbeitende und Professoren werden durch ihre Arbeits- bzw. Vorlesungszeiten erfasst und brauchen sich nicht zu registrieren. Wenn sie sich in den Veranstaltungen registrieren sind sie jedoch in die frühesten Benachrichtigungen bei einem Infektionsfall eingeschlossen.
Zur Registrierung werden QR-Codes verwendet, die über die App UniNow (erhältlich im Google-Playstore und im App-Store von Apple ) gescannt werden können. Genauso ist es möglich, einen Link mit Code in einen Webbrowser einzugeben. Die entsprechenden Codes sind prominent in den jeweiligen Räumen und Lernbereichen angebracht. Beim Betreten und Verlassen des Raumes wird der Code gescannt bzw. eingegeben und der Teilnehmer dadurch mit seinen Anwesenheitszeiten registriert. Die Daten werden verschlüsselt übertragen und 4 Wochen lang gespeichert. Bei Auftreten eines Infektionsfalles können die relevanten Daten abgefragt, entschlüsseltund ans Gesundheitsamt weiter gegeben werden.

Wenn jemand kein Smartphone und keinen Zugang zu einem Webbrowser hat, kann die Registrierung über ein Papierformular erfolgen. Formularblöcke liegen in den Räumen bereit. In Veranstaltungen wird das Papier vom Dozenten bzw. von der Dozentin entgegen genommen und über ein Webinterface in die Datenbank eingetragen. In den Lernbereichen stehen Zettelboxen zur Abgabe bereit.

Weitere Infos zur Registrierung sind im Intranet der THU zu finden.

Quicklinks